Das Wichtigste in Kürze:
- Nahrungsergänzungsmittel und auch Medizinprodukte dürfen seit dem 28. Mai 2022 auf Ausflugsfahrten mit Verkaufsveranstaltung nicht mehr verkauft werden.
- Es drohen hohe Bußgelder bis zu 10.000 Euro.
- Generelle Regulierungslücken für Nahrungsergänzungsmittel bestehen allerdings weiterhin.
Sogenannte „Kaffeefahrten“ sind ein beliebter Vertriebsweg für Nahrungsergänzungsmittel. Derartige Tagesausflugsfahrten zu verlockend günstigen Preisen dienen aber oft nur als Rahmen für den Verkauf von zumeist überteuerten Waren.
Verbot beschlossen
Umso wichtiger, dass die Bundesregierung am 21. Januar 2021 ein Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei missbräuchlichen Praktiken auf sogenannten „Kaffeefahrten“ beschlossen hat. Unter anderem wird konkret der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln verboten und der Bußgeldrahmen von 1.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Das Verbot soll auch für Medizinprodukte wie Kapseln mit Fett- oder Kohlenhydratblockern gelten. Das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht wurde am 25. Juni 2021 vom Bundesrat verabschiedet. Das Verkaufsverbot für diese Produkte in sogenannten Wanderlagern ist in § 56a der Gewerbeordnung geregelt und trat am 28. Mai 2022 in Kraft.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft schreibt dazu: „Auf „Kaffeefahrten“ werden vor allem älteren Menschen mit teilweise irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden vielfach überteuerte Produkte angeboten. Verkauft werden hier auch Nahrungsergänzungsmittel. Ein übermäßiger Verzehr solcher Präparate kann sich nachteilig auf die Gesundheit auswirken.“ Es sei verantwortungslos, die Sorge um die eigene Gesundheit gerade von älteren Menschen auszunutzen. Dieses Modell dürfe keinen Erfolg mehr haben – vor allem, um gesundheitliche Risiken für die Verbraucher:innen zu minimieren.
Wie Sie sich generell auf Kaffeefahrten gegen falsche Versprechen wehren können, finden Sie auf dieser Seite.
Unsere Meinung
Es ist gut, dass der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln auf Kaffeefahrten gestoppt wurde. Allerdings bestehen die generellen Regulierungslücken für Nahrungsergänzungsmittel auch weiterhin. Die Verbraucherzentralen halten es für dringend erforderlich, dass sich die Bundesregierung auch für das Schließen dieser Regulierungslücken stark macht, z.B. durch
- Einführung eines nationalen Prüfverfahrens für Nahrungsergänzungsmittel
- Festlegung gesetzlicher Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe
- Einführung von Regelungen für Pflanzenstoffe
- Einrichtung einer Meldestelle für die systematische Erfassung von Neben- und Wechselwirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln
- Verstärkung der Kontrolle des Onlinehandels
Zum Weiterlesen:
Positionspapier der Verbraucherzentralen (Stand: 30.03.2022)
Nahrungsergänzungsmittel endlich regulieren
Quellen:
Pressemitteilung des BMJV vom 04.11.2020: Verbesserter Schutz bei Vergleichsplattformen und Kaffeefahrten sowie mehr Rechtssicherheit für Influencer
Pressemitteilung 9/21 des BMEL vom 20.01.2021: Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln auf Kaffeefahrten wird verboten
Gewerbeordnung, § 56a in der Fassung vom 10.08.2021