Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und unterliegen daher keiner Zulassungspflicht. Ob sie sicher sind und die Wirkbehauptungen stimmen, prüfen die Behörden stichprobenartig, wenn die Produkte schon auf dem Markt sind. Dann sind die Beanstandungsquoten allerdings recht hoch.
Sind meine Vitamintabletten eigentlich Arzneimittel oder Lebensmittel? Was bedeutet die Bescheinigung des BVL? Womit dürfen Hersteller werben? Und wie werden Werbeversprechungen kontrolliert? Für die meisten Menschen in Deutschland ist das ganz schön undurchsichtig.
In den Regalen von Drogerie-, Supermärkten oder Apotheken stehen sie oft nebeneinander und sind nur schwer voneinander zu unterscheiden - Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel, Medizinprodukte oder Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke. Wie unterscheiden sich diese Produkte?
Die gesetzlichen Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel und insbesondere die Kontrollen im Internethandel sind für den gesundheitlichen Verbraucherschutz nicht ausreichend. Eine Bundesregierung darf sich nicht auf die EU verlassen, sondern muss selbst Verantwortung übernehmen.
Behörden fanden bei Kontrollen im Internet viele hundert nicht verkehrsfähige Nahrungsergänzungsmittel – auf knapp 80 Prozent der geprüften Internetseiten. Fast jeder dritte Shop in der EU weist manipulative Techniken auf. Influencer kennzeichnen Werbung häufig nicht. Darüber hinaus werben sie häufig mit unzulässigen oder irreführenden Aussagen.
Es ist eine langjährige Forderung der Verbraucherzentralen: Einheitliche europäische Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.
Für Nahrungsergänzungsmittel wurde per Gesetz lediglich festgelegt, welche Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt werden dürfen. Viele andere eingesetzte Substanzen sind jedoch nicht geregelt. Höchstmengen sind bisher nur für einen einzigen Stoff (Monacolin K) festgelegt. Verbraucher:innen sind dadurch potentiellen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt.
Heilpflanzen im Nahrungsergänzungsmittel – das klingt nach natürlicher Medizin mit sanfter Wirkung. Der Haken daran – die Pflanzen dürfen gar keine pharmakologische (also medizinische) Wirkung haben.
Exotische "gesundheitsförderliche" Pflanzen in Nahrungsergänzungsmitteln boomen. Der Verbraucherschutz ist aus Sicht der Verbraucherzentralen nicht gewährleistet.
In Bio-Nahrungsergänzungsmitteln sind keine isolierten Vitamine, Mineralstoffe und andere Mikronährstoffe erlaubt, sondern nur Bio-Zutaten. Hier die Kriterien im Detail.
In Nahrungsergänzungsmitteln werden inzwischen eine Vielzahl von (neuartigen) Stoffen eingesetzt, die es vor 1997 nicht als Zutat in Lebensmitteln gab. Das können sowohl Pflanzenstoffe sein als auch synthetische Nährstoffverbindungen oder mittels genetisch veränderter Bakterien gewonnene Substanzen. Wie sieht es da mit der Sicherheit aus?
Für Nahrungsergänzungsmittel gelten zahlreiche Kennzeichnungsvorgaben. Trotzdem tauchen immer wieder Produkte mit Kennzeichnungsmängeln auf. Dies birgt zum Teil gesundheitliche Risiken.
Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln werben mit schnellen Erfolgen oder der Heilung gesundheitlicher Beschwerden. Die Verbraucherzentralen zeigen, was erlaubt und was unseriöse Werbung ist. Spoiler: Krankheitsbezug, also Aussagen zum Nutzen bei Erkrankungen, sind für Lebensmittel immer verboten.
Achtung beim Kauf: Verbraucherwarnungen zu Nahrungsergänzungsmitteln
Hier finden Sie aktuelle Verbraucherwarnungen und Rückrufe zu Nahrungsergänzungsmitteln oder Produkten, die als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet werden oder so erscheinen. Außerdem erfahren Sie, wann es zu einer Warnung oder einem Rückruf kommt.
Beim schnellen Blick aufs Etikett oder die Produktwebseite: eine deutsche Flagge. Das Nahrungsergänzungsmittel kommt aus Deutschland, kann also mit gutem Gewissen gekauft werden? Die Angabe "Made in Germany" ist weniger aussagekräftig als vermutet.
Für Bio-Nahrungsergänzungsmittel gelten besondere Kennzeichnungsregeln: Mindestens 95 Prozent der Zutaten müssen aus ökologischem Anbau stammen. Die Verbraucherzentralen erklären, worauf Sie achten müssen und worauf es bei Ware aus der EU und Importware ankommt.
Es wurde ein Vitaminmangel festgestellt, die Behandlungsleitlinie sieht eine Nahrungsergänzung vor oder Sie haben einen erhöhten Nährstoffbedarf nach einer OP - was zahlt die Krankenkasse?