Zusatzstoffe – wenn weniger mehr ist

Stand:
Zusatzstoffe sind bei der Lebensmittelproduktion zwar sehr hilfreich, aber nicht immer notwendig.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zusatzstoffe erkennt man in der Zutatenliste an ihrer E-Nummer oder ihrem Klassennamen.
  • Alle rund 320 zugelassenen Zusatzstoffe wurden auf gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft.
  • Zusatzstoffe, die nicht im Endprodukt enthalten sind, müssen in der Zutatenliste nicht erwähnt werden.
  • Bei loser Ware und kleinen Verpackungen erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht, welche Zusatzstoffe enthalten sind.
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Bei der Herstellung von Lebensmitteln haben Zusatzstoffe sehr verschiedene Funktionen. Ein gewöhnlicher Kirschjoghurt beispielsweise, kann Säureregulatoren, Verdickungsmittel und natürliche Aromen enthalten, die unter anderem für die Konsistenz und den Geschmack verantwortlich sind.

Da bereits geringe Mengen an Zusatzstoffen für den gewünschten Effekt im Endprodukt ausreichend sind, findet man sie häufig am Ende der Zutatenliste.

Welche Zusatzstoffe werden eingesetzt und woran diese zu erkennen sind: 

Die mittlerweile rund 320 Zusatzstoffe haben teilweise sehr lange Namen und können daher auch unter ihrer E-Nummer aufgelistet werden. Hierbei steht das „E“ für Europa. Hintergrund dafür ist, dass diese Liste für alle Mitgliedsländer der EU gilt.

In der Zutatenliste werden Zusatzstoffe unter ihrem Klassennamen und anschließender Bezeichnung des Stoffes oder E-Nummer angegeben, z.B. „Antioxidationsmittel Ascorbinsäure“ oder „Antioxidationsmittel E 300“.

Die derzeit erlaubten Zusatzstoffe können folgendermaßen eingeteilt werden:

  • Farbstoffe: E 100-180
  • Konservierungsstoffe: E 200-297
  • Antioxidations- und Säuerungsmittel: E 300-385
  • Verdickungs- und Feuchthaltemittel: E 400-495
  • Säuerungsmittel u. a.: E 500-586
  • Geschmacksverstärker: E 620-650
  • Süßstoffe u. a.: E 950-1521

Unterschiede bei der Kennzeichnung

Doch bei der Kennzeichnung von Zusatzstoffen gibt es Unterschiede. Zusatzstoffe, die im Endprodukt keine technologische Wirkung haben, aber während der Herstellung verwendet werden, müssen nicht aufgeführt werden. Damit z. B. aus einem trüben Apfelsaft später ein klarer Apfelsaft wird, setzt man Gelatine zum Binden dieser Trübstoffe ein. Diese wird anschließend wieder entfernt und ist im Endprodukt nicht mehr enthalten. Somit muss Gelatine in der Zutatenliste nicht auftauchen.

Auf „Klein“-Verpackungen, mit einer Oberfläche von weniger als 10 cm2 muss keine Zutatenliste aufgeführt sein. Dies betrifft z. B. einzeln verkaufte Zuckerfiguren und Ostereier. Hier können Verbraucherinnen und Verbraucher also nicht erkennen, ob Zusatzstoffe eingesetzt wurden.

Überall dort, wo lose Lebensmittel eingekauft werden können, also beispielsweise beim Bäcker, im Restaurant und auch im Internet, ist es ausreichend, wenn die Funktionsklassen oder Zusatzstoffe auf einem Schild oder anderen Printmedien vermerkt sind. So reicht etwa die Angabe "mit Farbstoff", "geschwefelt" oder "mit Süßstoff". Für Personen, die empfindlich auf spezifische Zusatzstoffe reagieren kann diese ungenaue Angabe problematisch sein.

Voraussetzung für den Einsatz von Zusatzstoffen

Die Prüfung auf gesundheitliche Unbedenklichkeit wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchgeführt. Hierbei wird der sogenannte ADI-Wert (acceptable daily intake) festgelegt. Dieser Wert gibt an, welche Menge des jeweiligen Zusatzstoffes täglich lebenslänglich aufgenommen werden kann, ohne dass es zu unerwünschten Wirkungen kommt.

Nach erfolgreicher Zulassung dürfen Hersteller diesen Zusatzstoff in Lebensmittel einsetzen, vorausgesetzt er ist technologisch notwendig.

Doch Achtung: Die Aufnahme einiger Zusatzstoffe sollte besonders bei Kindern begrenzt sein. So können Farbstoffe wie beispielsweise E 102 und E 122 zu Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsstörungen führen. Diese Lebensmittel müssen den Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ tragen.

Bisher wenig im Blick war der Einfluss von Zusatzstoffen auf das Darm-Mikrobiom. Bei einzelnen Stoffen, wie z.B. dem bisher nicht zugelassene Zuckerersatz Allulose oder dem Zuckerersatz Trehalose, vermutet man, dass es einen negativen Einfluss gibt und für die Gesundheit nicht zuträgliche Keime im Darm gefördert werden könnten.

Weniger ist mehr – so kann die Aufnahme von Zusatzstoffen reduziert werden

  • Kaufen Sie möglichst frische und wenig verarbeitete Lebensmittel und bereiten Sie Speisen selbst zu, um die Menge an Zusatzstoffen zu verringern.
  • Vermeiden Sie möglichst Lebensmittel mit Aromen und Geschmacksverstärkern, damit Ihr natürlicher Geschmackssinn erhalten bleibt.
  • Verzehren Sie nur selten Lebensmittel mit Süßstoffen, denn bei einseitiger Ernährung können unbedenkliche Mengen leicht überschritten werden.
  • Setzten Sie beim Kauf von verarbeiteten Lebensmitteln auf Bio-Produkte, denn diese dürfen nur wenige Zusatzstoffe enthalten.

 

 

Quellen:


BMEL: Lebensmittelzusatzstoffe (abgerufen am 06.08.2021)

BVL: Zusatzstoffe (abgerufen am 06.08.2021)

BfR: Gesundheitliche Bewertung von Zusatzstoffen (abgerufen am 06.08.2021)

Zusatzstoffe: Kosmetik für Lebensmittel. (abgerufen am 06.08.2021)

Verbraucherzentrale Hamburg e.V., 67. Aktualisierte Auflage, Januar 2015, „Was bedeuten die E-Nummern?“

Zuckerersatz Allulose: Für eine gesundheitliche Bewertung als Lebensmittelzutat sind weitere Daten erforderlich. Stellungnahme Nr. 001/2020 des BfR vom 8. Januar 2020

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