NAD und NMN in Nahrungsergänzungsmitteln?

Stand:
Ist der Vertrieb von NAD und NMN in Nahrungsergänzungsmitteln legal? Stimmt es, dass NADH einen Energieschub auslöst? NMN soll sogar einen Antiaging-Effekt haben?
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Frage

Ich würde mich gerne erkundigen, ob der Vertrieb von NAD bzw. NADH und anderen ähnlichen Nahrungsergänzungsmitteln auf Amazon komplett legal ist.  Und stimmt es, das NADH einen Energieschub auslöst? NMN soll sogar lebensverlängernd wirken?

Antwort

NAD (Nicotinamidadenindinukleotid) ist als Zutat in Nahrungsergänzungsmittel erlaubt. Laut EU-Novel-Food-Katalog ist NAD/NADH aber nur in Nahrungsergänzungsmitteln nicht neuartig,  in allen anderen Lebensmitteln gilt es als nicht erlaubte neuartiges Lebensmittelzutat. Das in Nahrungsergänzungsmitteln enthaltene NADH ist keine natürlicherweise in Lebensmitteln vorkommende Substanz, auch wenn Hefen oder Hopfen als Ausgangssubstrat dienen.

NAD/NADH ("Coenzym 1") ist ein energielieferndes Co-Enzym der Atmungskette, hilft aber auch beim Abbau von Kohlenhydraten und Alkohol im Körper. Es wird im Körper aus Niacin (Vitamin B3), Nicotinamid und auch aus Abbauprodukten der Aminosäure Tryptophan produziert. Der NADH-Haushalt des Körpers reguliert sich selbst. NADH hat keine ernährungsphysiologische Bedeutung. Ein Mangel entsteht nur bei ausgeprägter Mangelernährung. Die von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlene tägliche Zufuhr des Ausgangsvitamins Niacin wird in der Regel erreicht und sogar überschritten. 

Aussagen, dass der zusätzliche Konsum von NADH einen Energieschub auslösen kann, stimmen nicht, da die Substanz nach dem Schlucken verdaut und gar nicht vom Körper aufgenommen wird. Behauptungen, wonach die zusätzliche Einnahme von NADH das Konzentrationsvermögen verbessert, den Alterungsprozess umkehrt und sogar bei Demenz hilft, sind wissenschaftlich nicht belegt und damit wegen Irreführung nicht erlaubt. Aussagen in Zusammenhang mit Erkrankungen (wie Demenz) sind für Nahrungsergänzungsmittel sogar explizit verboten. Aktuell gibt es keinerlei zugelassene gesundheitsbezogene Aussagen für NAD.

Schädlich ist NADH nicht. In der Schweiz sind bis zu 20 mg/Tag NADH in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt. In der EU gibt es keine Mengenbeschränkung, der Hersteller ist verantwortlich für eine sichere Tagesdosis.

 

Nicotinamidmononukleotid (NMN) dagegen ist laut EU-Novel-Food-Katalog eine neuartige Zutat und darf weder in Nahrungsergänzungsmitteln noch in anderen Lebensmitteln verwendet werden. Das hatte schon 2021 das Verwaltungsgericht Würzburg (Az. W 8 S 21.258, Beschluss vom 10.03.2021) bestätigt. NMN ist ebenfalls eine Vorläufersubstanz von Stoffen, die in menschlichen Körperzellen eine wichtige Rolle als Energielieferanten spielen. Natürlicherweise kommt NMN zum Beispiel in unreifen Sojabohnen (Edamame), Brokkoli oder Gurken vor. Wissenschaftliche Belege dafür, dass NMN für Menschen quasi ein "Jungbrunnen“ ist, gesünder und vitaler machen, und das Leben verlängert, gibt es nicht. Auch die Sicherheit von NMN als Nahrungsergänzungsmittel ist bisher nicht nachgewiesen. Viele Anbieter-Seiten schreiben daher: „Bei NMN (Nicotinamid Mononukleotid) handelt es sich nach deutschem und europäischem Recht um eine Chemikalie, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet ist.“ Konkret bedeutet das, wenn Sie durch die Einnahme solcher Produkte gesundheitlichen Schaden erleiden, ist das ganz alleine Ihr Problem, denn Sie haben sich nicht an die Handlungsanweisungen des Anbieters gehalten.

 

Quellen:


EU-Novel-Food-Katalog (abgerufen am 17.04.2024)

Meixner J (2024): Nicotinamid-Mononukleotid (NMN) - spekulative Versprechen. medizin transparent, Stand: 21.03.2024

Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über Nahrungsergänzungsmittel (VNem), Fassung vom 01.02.2024 (abgerufen am 17.04.2024)

NADH-Supplementation: Kritische Stellungnahme. Stellungnahme von Prof. Dr. Andreas Hahn, Universität Hannover, Institut für Lebensmittelwissenschaft, am Zentrum für Angewandte Chemie, Abt. Ernährungsphysiologie und Humanernährung, vom 20.09.2000

Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf diese Verbraucheranfrage den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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