Ephedra-Trainingsbooster ohne Ephedrin?

Stand:
Ist diese Art der Ephedra-Pflanze legal und kann ich den Booster bedenkenlos zu mir nehmen?
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Frage

Ich habe in der Zutatenliste meines Trainings-Boosters gelesen, dass Ephedra viridis enthalten ist. Im Internet konnte ich recherchieren, dass diese Art der Ephedra-Pflanze legal ist, ist das richtig und kann ich den Booster bedenkenlos zu mir nehmen?

Antwort

Laut Anhang III Teil A der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 ist Ephedrakraut und Zubereitungen daraus, die aus Ephedra-Arten gewonnen werden, grundsätzlich verboten. Das genannte Verbot umfasst alle Arten der Gattung Ephedra und damit auch Ephedra viridis.

Die Ephedra-Arten Ephedra californica und Ephedra viridis enthalten zwar kein Ephedrin, jedoch Pseudoephedrin.
Pseudoephidrin ist, ebenso wie Ephedrin, ein starkes Sympathikomimetikum. So nennt man Mittel, die die Erregungsübertragung auf das sympatische Nervensystem stimulieren. Dieses ist für die nach außen gerichtete Aktionsfähigkeit bei Belastung verantwortlich, z.B. zur Fluchtreaktion bei Gefahren.
Pseudoephedrin hat also eine ähnliche pharmakologische Wirkung wie Ephedrin. Die blutdrucksteigernde Wirkung sowie die Stimulation des zentralen Nervensystems sind jedoch etwas schwächer im Vergleich zu Ephedrin. Grundsätzlich sind schwerwiegende nachteilige Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System und das zentrale Nervensystem (wie Bluthochdruck oder Schlaganfälle) möglich. Durch eine kombinierte Aufnahme mit Koffein können diese noch verstärkt werden.

Pseudoephedrin ist nur als Arzneimittel und nur zur Behandlung bestimmter erkältungsbedingter Beschwerden mit Schleimhautschwellung von Nase und Nebenhöhlen in Kombinationspräparaten zugelassen.

Als Sportler sollten Sie noch wissen, dass Pseudoephedrin in der Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur als verbotene Stimulans aufgeführt ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Ephedra viridis zwar tatsächlich kein Ephedrin enthält, die Verwendung in Lebensmitteln (inkl. Nahrungsergänzungsmitteln) trotzdem weder zulässig noch ungefährlich ist.

 

Zum Weiterlesen:

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Quellen:


Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf diese Verbraucheranfrage den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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