AFA-Algen als Nahrungsergänzungsmittel: Wirkung, Risiken und Schadstoffe
AFA-Algen sollen entgiften und sogar bei ADHS oder Alzheimer helfen – wissenschaftlich belegt ist das nicht. Zudem enthalten viele Produkte giftige Microcystine. Was Verbraucher:innen vor dem Kauf wissen sollten, erklären die Verbraucherzentralen.

Das Wichtigste in Kürze:
- AFA (Aphanizomenon flos-aquae) gehören zu den Cyanobakterien, werden aber landläufig oft als blau-grüne Mikroalgen oder blaugrüne Algen bezeichnet und getrocknet als Nahrungsergänzungsmittel angeboten.
- Ein positiver Effekt von AFA als Nahrungsergänzungsmittel ist fraglich. Die dadurch zugeführte Menge an Eiweiß, Vitaminen, Mineralstoffen (incl. Jod) und Fettsäuren ist sehr gering.
- Angebliche Wirkungen von AFA zur Linderung oder Heilung von Krankheiten wie ADHS, Alzheimer oder Depressionen sind wissenschaftlich nicht belegt.
- Produkte sollten unbedingt frei von giftigen Microcystinen und Schwermetallen sein. AFA-Produkte sind für Kinder, Schwangere und Stillende nicht geeignet.
Das sind die angeblichen Gesundheitswirkungen von AFA-Algen
Laut Werbeaussagen sollen AFA-Produkte bei zahlreichen Beschwerden und Erkrankungen helfen, darunter u.a.:
- Allergien
- Faltenbildung
- Gedächtnisschwäche
- Gewichtsprobleme
- Immunschwäche
- Krebs
- PMS (Prämenstruelles Syndrom)
- Suchterkrankungen
Hierfür fehlen die wissenschaftlichen Belege, es gibt keine zugelassene gesundheitsbezogene Aussage und somit sind solche Behauptungen juristisch gesehen irreführend (Artikel 7 (1) b der Lebensmittelinformationsverordnung).
Können AFA-Algen Medikamente ersetzen?
AFA-Produkte werden oft teilweise als natürliche Alternative zu Arzneimitteln beworben. Das betrifft vor allem:
- ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom)
- Depressionen
- Demenzerkrankungen wie Alzheimer
Manchmal werden sie sogar als Ersatz für medikamentöse Therapien dargestellt.
Zwei wichtige Bundesbehörden warnen davor: das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Für eine solche heilende Wirkung gibt es keine wissenschaftlichen Beweise.
Außerdem gilt: Nahrungsergänzungsmittel dürfen Krankheiten gar nicht heilen oder therapieren. Das dürfen nur Arzneimittel.
Auch Werbeaussagen zur Gesundheit, sogenannte Health Claims, sind stark geregelt: Sie müssen von der EU ausdrücklich zugelassen sein. Für AFA-Algen gibt es aber keine einzige zugelassene Gesundheitsaussage – nicht einmal einen Antrag dazu.
Worauf sollte ich bei AFA-Nahrungsergänzungsmitteln achten?
- Aufgrund der Zusammensetzung der AFA-Produkte gibt es keinen Grund diese als Nahrungsergänzungsmittel zuzuführen. Produkte, die mit verbotenen Werbeaussagen werden, sollten stets gemieden werden. Vor dem Absetzen von verschriebenen Medikamenten ohne Rücksprache mit Arzt/Ärztin sollte verzichtet werden. Nahrungsergänzungsmittel dürfen keine heilende oder präventive Wirkung haben.
- Es sind, wie bei bestimmten Nahrungsmitteln auch, Wechselwirkungen mit Medikamenten wie Immunsuppressiva, Blutgerinnungshemmern und bestimmten Schmerzmitteln möglich. Fragen Sie daher vor dem Verzehr von AFA bei einem Arztbesuch oder in der Apotheke nach.
- Kinder sollten grundsätzlich keine AFA-Produkte verzehren. Sicherheitshalber sollten zum Schutz des ungeborenen Kindes auch Schwangere und Stillende darauf verzichten.
Was sind AFA-Algen?
AFA (Aphanizomenon flos-aquae) zählen zu den Cyanobakterien. Sie werden volkstümlich auch blaue oder blaugrüne Uralgen genannt. AFA stammen aus dem Süßwasser. Anders als diese werden AFA nicht gezüchtet, sondern wild aus Bergseen geerntet. Daher wird häufig die Bezeichnung "Bio-AFA-Alge“ verwendet, obwohl die Bezeichnung weder gerechtfertigt noch nach EU-Bioverordnung erlaubt ist.
Für die Herstellung der Nahrungsergänzungsmittel werden die Algen abgefischt, gewaschen, gefiltert und luft-, sprüh- oder gefriergetrocknet. Vertrieben werden sie als Pulver oder Pressling. Bei einer Tagesdosis von 1, 5 Gramm kosten die Produkte pro Tag zwischen 1,10 und 1,50 Euro.
Wie bei anderen Cyanobakterien und Mikroalgen sind vor allem Eiweiß (57-62 Prozent), Kohlenhydrate (23-25 Prozent) und Fett (5 Prozent) sowie die Pflanzenfarbstoffe Chlorophyll und Betacarotin enthalten. Der Energiegehalt wird mit ca. 260 Kilokalorien pro 100 Gramm angegeben.
Da AFA aus einem Binnensee mit Süßwasser stammt, ist der Jodgehalt sehr gering. Häufig wird ein besonders hoher Vitamin B12-Gehalt herausgestellt. Allerdings liegt dieses überwiegend in einer für den Menschen nicht nutzbaren Form vor.
Daneben wird der Gehalt einer Omega-3-Fettsäure hervorgehoben. Bei einer empfohlenen Tagesdosis von 1,5 Gramm trägt diese aber maximal zu einem Zehntel des von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlenen Menge bei.
Tipp:
Omega-3-Fettsäuren sind reichlich in Fischen wie Lachs, Hering oder Makrele sowie in Walnüssen, Leinsamen, deren Ölen sowie in Rapsöl enthalten. Auch Chiasamen(öl) enthält alpha-Linolensäure. Weitere Quellen sind DHA-reiche Mikroalgenöle. Chlorophyll ist Bestandteil grüner Blattgemüse, Beta-Carotin auch in Möhren, Paprika oder Grünkohl enthalten.
Sind AFA-Algen eine gute Quelle für Vitamin B12?
Nein, denn in den Cyanobakterien ist lediglich eine chemisch sehr ähnliche Struktur enthalten, aber kaum Vitamin B12, was für den menschlichen Körper genutzt werden kann. Es sei denn, es ist zusätzlich zu dem Nahrungsergänzungsmittel hinzugefügt.
Dies zeigte auch eine Untersuchung von den Landeslaboren in Baden-Württemberg – die deklarierten Vitamin B12 Werte überstiegen die analysierten Werte um ein Vielfaches. Somit sind solche gekennzeichneten Produkte nicht verkehrsfähig. Vitamin B12 ist in allen tierischen Lebensmitteln enthalten.
Ein Problem mit einer zu geringen Zufuhr haben meist Menschen, die sich vegan ernähren, auch Menschen, die kaum tierische Lebensmittel verzehren, ältere Menschen oder Personen mit bestimmten Erkrankungen.
Warum werden Badeseen bei Blaualgenbefall gesperrt?
In vielen Oberflächengewässern - auch in Deutschland - kommen Cyanobakterien vor. Viele von ihnen produzieren Giftstoffe, sogenannte Mikrocystine, die eine Gesundheitsgefährdung bei der Freizeitnutzung von Gewässern darstellen und manchmal auch besondere Aufmerksamkeit in der Trinkwasseraufbereitung erfordern.
Auch in Nahrungsergänzungsmitteln mit AFA-Algen wurden Mikrocystine in kritischen Mengen nachgewiesen. Es handelt sich um eine stark lebertoxische Substanz. Studien dazu fehlen jedoch. Microcystin gilt als möglicherweise krebserregend. Je nach Verunreinigung könnten AFA-Nahrungsergänzungsmittel über einen längeren Zeitraum in kritischen Mengen aufgenommen werden.
Gibt es Bio-AFA-"Algen"“?
Für AFA-"Algen" wird gerne mit Worten wie "rein" und "naturbelassen" oder "kontrollierte Ernte/Wildwuchs" eine besonders hohe und vermeintliche Bioqualität für Produkte verwendet. Tatsächlich gibt es hier aber keine Bioproduktion. Zwar gilt die EU-Bio-Verordnung (VO (EU) Nr. 2018/848, Teil III 2.2.1) auch für die Sammlung von Wildalgen aus Binnenseen, die Kriterien sind aber streng.
Woran Sie echte Bio-Nahrungsergänzungsmittel erkennen, lesen Sie im verlinkten Beitrag.
Quellen:
AFA-Alge: Irreführende Werbung, bedenkliche Produkte. arznei-telegramm, blitz-at vom 22.03.2002
BgVV und BfArM warnen: Nahrungsergänzungsmittel aus AFA-Algen können keine medizinische Therapie ersetzen., Gemeinsame Pressemitteilung vom 21.3.2002, abgerufen am 28.07.2026
AFA Algen und AFA Algenprodukte., Stellungnahme des BgVV vom 23.09.2001, abgerufen am 28.07.2026
AFA-Algen in Nahrungsergänzungsmitteln: Toxikologe warnt vor Giftcocktail. Stand:10.02.2008, abgerufen am 28.07.2026
Jensen Gitte S et al. (2000): Consumption of Aphanizomenon flos-aquae Has Rapid Effects on the Circulation and Function of Immune Cells in Humans. Journal of American Nutrition Association 2 (3): S. 50-8
Dittrich K (2003): AFA-Algen Das blaue Wunder? UGB-Forum (4): 212-3
DFG-Senatskommission zur Beurteilung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmitteln: Microcystine in Algenprodukten zur Nahrungsergänzung, Endfassung vom 28.09.2005
CVUA Sigmaringen: Lebensmittelüberwachung und Umweltschutz Jahresbericht 2009, abgerufen am 27.07.2026
Überwachungsämter Baden-Württemberg: Jahresberichte der Lebensmittel-, Trinkwasser- und Futtermittelüberwachung, 2019, abgerufen am 28.07.2026
LGL Bayern: BlueTox: Belastung von Nahrungsergänzungsmitteln und Fischen mit Blaualgentoxinen., Stand: 18.11.2014, abgerufen am 28.07.2026
EU Register on Nutrition and Health Claims, abgerufen am 21.07.2026
Weiß A (2013): Nahrungsergänzungsmittel aus Blaualgen - mehr schädlich als förderlich. Stand: 29.07.2013, abgerufen am 28.07.2026
Stiftung Warentest (2011): Algenpräparate: Die grüne Gefahr. abgerufen am 27.07.2026
Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates in der Fassung vom 01.01.2022
Berger A (2021): Spirulina und AFA – die „blauen Wunder". pta heute, 07.05.2021, abgerufen am 27.07.2026

