Verstärkte Kontrollen allein reichen nicht
Verbraucher haben ein Recht auf sichere Lebensmittel. Um sie bei Nahrungsergänzungsmitteln besser vor Gesundheitsgefahren und Täuschung zu schützen, fordern die Verbraucherzentralen über verstärkte amtliche Kontrollen hinaus
- Nahrungsergänzungsmittel vor dem ersten Inverkehrbringen auf ihre Sicherheit, die Kennzeichnung und die Werbeaussagen zu überprüfen.
- ein öffentlich zugängliches Verzeichnis aller angezeigten Nahrungsergänzungsmittel.
- die Einrichtung einer Meldestelle für unerwartete (Neben-) Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln.
- Höchstmengenregelungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln wie es sie in einigen EU-Ländern bereits gibt sowie
- eine Positivliste für "sonstige Stoffe" wie Pflanzenzubereitungen (Botanicals) in Nahrungsergänzungsmitteln.
Quellen:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2018): Online-Handel mit Lebensmitteln: Europaweite Aktion spürt rund 800 auffällige Webseiten auf. BVL koordinierte "eFood" für Deutschland, Stand: 23.02.2018 (abgerufen am 24.08.2020)
BVL (2019): eCommerce of Food 2019. International Conference on Trends and Official Control. 24.-26.06.2019. Alle Vorträge. (abgerufen am 24.08.2020)
EU-Kommission: Online offered food (2017) (abgerufen am 24.08.2020)
EU-Kommission: Die erste europaweite Kontrollaktion zu Lebensmittelangeboten aus dem Internet (The first EU coordinated control plan on online offered food products), Stand: 15.02.18 (abgerufen am 24.08.2020)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2018): Stark, schlank, potent? – Augen auf beim Onlinekauf von Nahrungsergänzungsmitteln. BVL gibt Tipps zum sicheren Einkauf im Internet (abgerufen am 24.08.2020)
The EU Food Fraud Network and the System for Administrative Assistance - Food Fraud. Annual Report 2018, abgerufen am 24.08.2020
The EU Food Fraud Network and the System for Administrative Assistance - Food Fraud. Annual Report 2019, abgerufen am 24.08.2020