Rund um die Noni-Frucht

Stand:
Noni-Saft, Frucht- bzw. Fruchtsaftpulver oder Noni-Konzentrat in Kapselform werden als Geheimtipp gegen viele Krankheiten, Alterserscheinungen und Stress beworben.
Noni Frucht

Das Wichtigste in Kürze:
Wirkung nicht bewiesen

  • Die Noni-Frucht gilt in ihrer polynesischen Heimat als wahres Wundermittel gegen allerlei Krankheiten.
  • Wissenschaftliche Daten lassen keinerlei gesundheitliche Vorteile von Noni-Saft gegenüber anderen Fruchtsäften erkennen. Gleiches gilt für Kapseln & Co.
  • Manche Menschen reagieren empfindlich auf Noni, im schlimmsten Fall kann es zu (reversiblen) Leberschäden kommen.
  • Der Verzehr des Saftes bzw. der Nahrungsergänzungsmittel ist aber in der Regel unbedenklich – sofern Sie sich an die empfohlenen Höchstmengen halten.
  • Es sind Wechselwirkungen mit Medikamenten möglich.
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Was steckt hinter der Werbung zu Noni-Produkten?

Säfte oder Kapseln mit dem Zusatz von Noni-Fruchtbestandteilen werden immer noch als Geheimtipp auf dem Markt der Nahrungsergänzungsmittel gehandelt. Laut Werbung sollen die Produkte den Schlafbedarf senken, Heißhunger dämpfen, schmerzstillend wirken und bei Allergien, Arthritis, Übergewicht, Depressionen, Schlaganfällen, Nierenproblemen oder sogar Krebs helfen. Auch wird behauptet, das "Göttergeschenk" könnte Schadstoffe ausleiten, Stärke und Häufigkeit von Migräne mindern.

Solche Werbeaussagen zu Wirkung und Wirksamkeit sind wissenschaftlich unhaltbar und irreführend. Die existierenden Daten, Studien und Informationen lassen keinerlei gesundheitliche Vorteile von Noni-Saft gegenüber anderen Fruchtsäften erkennen. Tatsächlich wurde laut EU-Register auch kein einziger Antrag nach Health-Claims-VO eingereicht. Noni-Säfte sind im Prinzip Fruchtsäfte wie viele andere. Eine besondere Wirkung konnte nicht bewiesen werden, daher ist der hohe Preis (ein Liter Noni-Saft kostet 18-55 Euro) - wenn überhaupt - lediglich mit den Transportkosten für die exotischen Früchte und einer Bioqualität zu begründen. Es gibt sowohl Direktsäfte als auch solche, die aus Konzentrat rückgewonnen werden.

Manche Anbieter verweisen auf in Noni natürlich vorkommendes Mangan und verwenden die für Mangan erlaubten gesundheitsbezogenen Werbeaussagen (Erhaltung normaler Knochen, schützt Zellen vor oxidativem Stress, normale Energiestoffwechsel, normale Bindegewebsbildung). Ein Mangan-Mangel beim Menschen ist aber nicht bekannt. Über unsere Ernährung sind wir ausreichend versorgt.

Noni-Saft wird häufig auch damit beworben, dass er sehr viele Enzyme enthalten soll. Die versprochenen gesundheitlich positiven Effekte sind jedoch nicht möglich, da der Saft bei der Herstellung pasteurisiert wird. Dabei wird der Saft auf mind. 85°C erhitzt und die Enzyme werden unwirksam. Auch bei der Kurzzeiterhitzung für wenige Sekunden auf 75 °C werden Eiweiße denaturiert.

Noni in Kapselform wird auch mit anderen Superfoods wie Acai, Granatapfel, Traubenkern oder Goji kombiniert angeboten. (Erlaubte) Werbeaussagen beziehen sich in der Regel auf zugesetzte Vitamine (Vitamin C, Folsäure, ggf. Jod)

Achtung: Extrakte von Noni als Kapseln und Pulver sind nicht verkehrsfähig, auch wenn sie im Internet oder per Postwurfsendung angeboten werden! Auch die Blätter sind in Nahrungsergänzungsmitteln nicht erlaubt.

Auf was sollte ich bei der Verwendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit Noni achten?

  • Bei der Verwendung von Noni-Produkten sollten Sie die empfohlene tägliche Verzehrmenge, die auf dem Produkt aufgeführt ist, unbedingt beachten. Gesetzlich erlaubt sind für Saft 30 ml/Tag bis maximal 40 ml (in 2 Portionen) pro Tag. Nahrungsergänzungsmittel dürfen pro Tagesdosis maximal 6,6 g Fruchtsaftpulver oder 2,4 g Fruchtpulver oder 6 g Fruchtkonzentrat oder 26 g Fruchtpüree enthalten. Aufgrund der kleinen, abgemessenen Aufnahmemengen (30 ml/Tag) kann Noni-Saft sowohl als Fruchtsaft als auch als Nahrungsergänzungsmittel auf dem Markt sein. Noni-Blätter sind als Nahrungsergänzungsmittel nicht erlaubt.
     
  • Personen mit gestörter Leberfunktion sollten auf Noni verzichten. Das EU-Verfahren zur Zulassung von neuartigen Lebensmitteln (Novel Food) hat zwar die gesundheitliche Unbedenklichkeit von (pasteurisiertem) Noni-Saft festgestellt. Trotzdem wurden bei einigen Personen im Zusammenhang mit Noni (reversible) Leberschäden festgestellt, worauf hin umfassende Prüfungen durch die Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde und das Bundesinstitut für Risikobewertung erfolgten. Im März 2009 stellte die EFSA fest, dass einige Menschen empfindlich auf Noni-Fruchtprodukte reagieren könnten.
    Sollten Sie sich nach der Verwendung von Noni-Produkten unwohl fühlen, Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Juckreiz, Appetitverlust, Gewichtsveränderungen bemerken, ein Druckgefühl im rechten Oberbauch haben oder gar eine Gelbfärbung der Haut feststellen, suchen Sie bitte sofort eine Arztpraxis auf und nehmen das Produkt (mit Verpackung) mit. Verzichten Sie auf die weitere Einnahme.
     
  • Wenn Sie Noni-Produkte verwenden möchten, aber regelmäßig Medikamente nehmen müssen oder akut krank sind, sollten Sie unbedingt vorher ärztlichen Rat suchen. Wechselwirkungen mit Arzneimitteln können nicht ausgeschlossen werden: Beispielsweise könnte die Wirksamkeit von Chemotherapie und Strahlentherapie beeinträchtigt werden. Noni hemmt außerdem ein Leberenzym im Arzneistoffwechsel. Dadurch können Nebenwirkungen von Medikamenten verstärkt werden. Da Noni-Saft viel Kalium enthält, sollten Personen, die eine Niereninsuffizienz haben oder Medikamente einnehmen, die den Kaliumspiegel erhöhen, auf Noni-Saft besser verzichten.
     
  • Saft aus Noni-Früchten aus Wildsammlung kann als Biosaft bezeichnet werden, sofern die Flächen mindestens drei Jahre vor dem Sammeln nicht mit nicht-ökologischen Stoffen behandelt wurden (VO (EU) 2018/848, Anhang II, Teil I: Vorschriften für die Pflanzenproduktion, Art. 2.2). Bezeichnungen wie "Biologischer Anbau" oder "Kontrolliert biologischer Anbau" sind nicht erlaubt.
     
  • Nahrungsergänzungsmittel aus Noni-Konzentraten enthalten oft erhebliche Mengen Zucker. Diese müssen wie bei allen Nahrungsergänzungsmitteln in der Nährwertkennzeichnung nicht angegeben werden. Achten Sie daher auf die Zutatenliste, ob darin Begriffe wie Fruktose, Saccharose, Sirup, Saftkonzentrat oder auch Dicksaft auftauchen – Zucker haben viele Namen.
     
  • Bewahren Sie Noni-Saft nach dem Öffnen im Kühlschrank auf. Überprüfen Sie immer wieder anhand von Aussehen, Geschmack und Geruch, ob der Saft noch in Ordnung ist. Aufgrund der niedrigen Verzehrmenge von 30 ml am Tag würde der Saft einer geöffneten Literflasche über einen Monat verwendet werden - eine sehr lange Zeit für einen Fruchtsaft (normal 3-5 Tage). Alternativ frieren Sie den Saft in kleinen Portionen ein und tauen ihn nach Bedarf auf.

Was sind Noni-Früchte?

Noni- oder auch Morinda-Saft wird aus der etwa kartoffelgroßen Frucht des Baumes "Morinda citrifolia", einem indischen Maulbeerbaum, gewonnen. Die Frucht selber wird auch als indische Maulbeere oder Käsefrucht bezeichnet. Maulbeerbäume wachsen auf den polynesischen Inseln, Hawaii und an den Küsten von Mittelamerika und Madagaskar.

Wegen des unangenehmen Geschmacks (leicht bitter, faulig) wird Noni-Saft häufig mit anderen Säften (Himbeer, Traube, Ananas) gemischt oder aromatisiert. Während bei den bei uns angebotenen Produkten der Saft Verwendung findet, werden in Polynesien die Wurzeln (anthrachinonhaltig), Rinde und Blätter des immergrünen Noni-Baums als Naturheilmittel angesehen. Anthrachinone können krebserregend sein und sind in Lebensmitteln nicht erlaubt.

Noni-Früchte gehören nicht zu den Lebensmitteln, die vor 1997 üblicherweise in Europa verzehrt wurden. Daher mussten sie eine Sicherheitsbewertung und das Zulassungsverfahren nach Novel-Food-Verordnung durchlaufen. Seit 2003 ist der Saft als neuartiges Lebensmittel in der EU erlaubt. Eine solche Zulassung bedeutet aber nicht, dass die Produkte vorteilhaft für die Gesundheit sind, sondern lediglich, dass sie in der vorgeschriebenen Dosis sicher sind.

Seitdem wurden weitere Produkte wie Noni-Fruchtpüree, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtsaftpulver und Fruchtpulver zugelassen. Die ebenfalls zugelassenen getrockneten und gerösteten Noni-Blätter dürfen lediglich für die Zubereitung von Tee, mit einer Höchstmenge von 1 Gramm pro Tasse, verwendet werden.

Welche Inhaltsstoffe sind in Noni-Früchten enthalten?

Über die Inhaltsstoffe des Saftes bzw. der Früchte und deren Wirkungen gibt es zurzeit wenig verlässliche Angaben. Die Werbung im Internet spricht zwar häufiger von einem besonders hohen Gehalt an "Proxeronin, einer Vorstufe des körpereigenen Alkaloids Xeronin" oder auch dem "Enzym Proxeronin". Beide Stoffe sind aber in der Fachliteratur nicht zu finden.

In einigen kleinen Studien ist beschrieben, dass Noni-Früchte unter anderem sekundäre Pflanzenstoffe, wie Flavonoide, Lignane, Phytosterole, Carotinoide, verschiedene Vitamine, Mineralstoffe und Enzyme aufweisen. In einigen Produkten wurden hohe Mengen an Kalium nachgewiesen. Die beschriebenen Mengen variieren aber zum Teil erheblich.

Können Noni-Produkte mit Schadstoffen belastet sein?

Uns liegen keine Daten zur Schadstoffbelastung von Noni-Produkten vor. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte zu Bio-Produkten greifen.

 

Quellen:


BfR: Können Noni Säfte die Gesundheit schädigen? Aktualisierte Information Nr. 045/2006 vom 28.09.2006 (abgerufen 03.11.2023)

Edwards SE et al. Phytopharmacy an evidence-based guide to herbal medicinal products. Wiley Blackwell, 2015

Potterat O, Hamburger M (2007): Morinda citrifolia (Noni) fruit-phytochemistry, pharmacology, safety. Planta Med 73(3): 191-9

Millonig G et al. (2005): Herbal hepatotoxicity: acute hepatitis caused by a Noni preparation (Morinda citrifolia) Eur J Gastroenterol Hepatol. 17 (4): 445-7, 2005

Entscheidung der Kommission 2003/426/EG: Genehmigung des Inverkehrbringens von Noni Saft als neuartiges Lebensmittel, Amtsblatt Nr. L 144 vom 12.06.2003 S. 0012

Beschluss der Kommission 2010/228 vom 21. April 2010 über die Genehmigung des Inverkehrbringens von Püree und Konzentrat aus Früchten von Morinda citrifolia als neuartige Lebensmittelzutat

Entscheidung der Kommission 2008/985/EG: Genehmigung des Inverkehrbringens der Blätter von Morinda citrifolia als neuartige Lebensmittelzutat

Union list of authorised novel foods (Commission Implementing Regulation (EU) 2017/2470), Stand: 22.08.2023 (abgerufen am 03.11.2023)

EFSA (2006): EFSA bewertet erneut die Sicherheit von Noni Saft, Meldung vom 06.09.2006

EFSA (2009): Opinion on the safety of Tahitian Noni® "Morinda citrifolia (noni) fruit puree and concentrate" as a novel food ingredient. EFSA Journal 998, 1-16

Kerschner B (2018): Noni: Faule Versprechen aus der Südsee, Medizin transparent, Stand: 08.08.2018 (abgerufen am 03.11.2023)

AGES: Noni-Saft, Stand: 10.10.2023 (abgerufen am 03.11.2023)

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Noni-Saft - Das Wundermittel aus Tahiti? (abgerufen am 03.11.2023)

Krebsinformationsdienst: Noni-Saft bei Krebs? Stand: 06.02.2023 (abgerufen am 03.11.2023)

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